
In 9 Tagen findet die Mitgliederversammlung der SGD im ICC Dresden statt. Wir als aktive Fanszene haben zu dieser MV einen Satzungsänderungsantrag eingereicht. Wobei „Änderungsantrag“ hier eigentlich nicht die treffende Bezeichnung ist, denn vielmehr wollen wir die besondere Identität unseres Vereins schützen und vor weiteren Mainstream-Veränderungen bewahren.
Die Saison 2021/22 war leider nicht nur aus sportlicher Sicht enttäuschend, sondern auch das drumherum wirkte auf viele von uns befremdlich. Das Unheil begann bereits weit vor dem ersten Punktspiel im Juni 2021: aus Marketing- & Vertriebsgründen wurde die Mannschaft der SGD in der Saisonvorbereitung in vollkommen inakzeptable blaue Umbro-Klamotten gesteckt und sogar unser Vereinswappen noch zusätzlich in blau-schwarz eingefärbt.
Nach entsprechender Aufregung wurden diese Klamotten kurzerhand wieder ausgetauscht.
Doch wer für diese Farbauswahl verantwortlich war, ist bis heute nicht final aufgeklärt. Stattdessen hat uns die Geschäftsführung in einem Vorgespräch zu unserem eingereichten Satzungsänderungsantrag „gebeichtet“, dass es auch in der neuen Saison wieder abweichende Trainingsklamotten in grau + neongelb geben wird. Und wie sollte es anders sein: natürlich kann sich heute wieder niemand erklären, wie so etwas passieren konnte und wer dafür verantwortlich ist.
Deswegen nutzen wir als Mitglieder unser Recht auf Mitbestimmung und setzen dieses Thema am 18.06.22 auf die Tagesordnung. Wir möchten erreichen, dass die offizielle Vereinsbekleidung aus den Händen des Ausrüsters zukünftig nur noch aus unseren dominierenden Vereinsfarben schwarz, gelb, weinrot oder weiß besteht — vollkommen egal ob der Ausrüster dann gerade Umbro, Nike, Adidas, Gool(.)de oder Dragon Sport heißt.
Die angedachte Satzungsänderung bezieht sich ausschließlich auf die offizielle Ausrüsterware und nicht auf das normale Merchandising-Geschäft des Fanshops. Wenn man im Fanshop also der Meinung ist, dass man dort zukünftig unbedingt ein oranges Shirt mit blauem Aufdruck herausbringen muss, dann ist das rein satzungstechnisch auch weiterhin möglich.
Für die Änderung der Satzung ist eine 2/3‑Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Deswegen brauchen wir unbedingt eure Unterstützung und bitten um zahlreiches Erscheinen am 18. Juni im ICC Dresden.
Weitere Informationen folgen in Kürze.