Ach­tungs­er­fol­ge

Als Ach­tungs­er­folg bezeich­net man gemein­hin einen klei­ne­ren Sieg, der im Gesamt­zu­sam­men­hang kei­ne grö­ße­re Bedeu­tung hat. Damit lässt sich auch die aktu­el­le Situa­ti­on der Fan­sze­nen Deutsch­lands ganz tref­fend beschrei­ben. In der DFL-Ver­samm­lung wur­de der Erhalt von 50+1 beschlos­sen und durch deut­lich sicht­ba­re Pro­tes­te in den Sta­di­en scheint sich das Pro­blem der Mon­tags­spie­le in der 1. und. 2. Bun­des­li­ga mit der nächs­ten TV-Rech­te­ver­ga­be zu erledigen.

Trotz kla­rer Ent­schei­dung zur Bei­be­hal­tung der 50+1‑Regel, ist sie nach wie vor Angrif­fen aus­ge­setzt und auch der Weg von der Abschaf­fung der Mon­tags­spie­le hin zu gene­rell fan­freund­li­chen Anstoß­zei­ten ist noch weit. Genau der rich­ti­ge Zeit­punkt, noch­mals an unse­re Posi­tio­nen zu erinnern:

Anstoß­zei­ten
• Mon­tags­spie­le müs­sen in allen Ligen abge­schafft wer­den. Kei­ne eng­li­schen Wochen mehr. Frei­tags und im DFB-Pokal nicht vor 19.30 Uhr, am Wochen­en­de nicht vor 14 Uhr, sonn­tags nicht nach 15.30 Uhr und Ein­hal­tung der 300-km Klau­sel für Randspieltage.

50+1
• 50+1 fak­tisch und dem Sinn nach erhal­ten, kei­ne Auf­wei­chung, kei­ne wei­te­ren Aus­nah­men. Die kla­re Posi­ti­on zu 50+1 ist von den Ver­ei­nen auch gegen­über dem Kar­tell­amt zu vertreten.

Sta­di­on­ver­bo­te
• Ver­zicht auf das „Breit­band­an­ti­bio­ti­kum“ Sta­di­on­ver­bo­te. Ver­ei­ne und Ver­bän­de maßen sich hier Zustän­dig­kei­ten weit über ihren Haus­rechts­be­reich hin­aus an. Ein Sta­di­on­ver­bot ist eine Stra­fe ohne offe­nen Rechtsweg.

Sport­ge­richts­bar­keit
• Abkehr von der soge­nann­ten Sport­ge­richts­bar­keit. Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit der Stra­fen sind in der momen­ta­nen Pra­xis nicht ansatz­wei­se gegeben.

Fan­ma­te­ria­li­en
• Frei­ga­be aller Fan­ma­te­ria­li­en in allen deut­schen Ligen. Ver­bo­te schaf­fen sinn­lo­ses Konfliktpotential.

Video­be­weis
• Abschaf­fung des Video­be­wei­ses. Emo­tio­nen unter Vor­be­halt ent­wer­ten das Stadionerlebnis.

Trans­pa­renz
• Des Wei­te­ren müs­sen DFB, DFL und Ver­ei­ne end­lich offen, zeit­nah und ver­bind­lich zu fan­re­le­van­ten The­men kom­mu­ni­zie­ren. Bei­spiels­wei­se muss das Abstim­mungs­ver­hal­ten bei Ver­bands­sit­zun­gen den Ver­eins­mit­glie­dern trans­pa­rent gemacht wer­den. Eben­so wie anste­hen­de The­men und Ent­schei­dun­gen, nur so ist ech­te Mei­nungs­bil­dung inner­halb der Ver­ei­ne möglich.

Es hat gera­de erst begonnen!

Die Fan­sze­nen Deutsch­lands im Febru­ar 2019