Trans­pa­renz­of­fen­si­ve zur Über­ar­bei­tung der SV-Richtlinien

Vor rund zwei Wochen mel­de­ten wir, die Fan­sze­nen Deutsch­lands, uns bereits mit einer Stel­lung­nah­me bezüg­lich der in Hin­ter­zim­mern des DFB erar­bei­te­ten neu­en Sta­di­on­ver­bots-Richt­li­nie. Seit­dem herrscht vor allem eins: Stille.

Zwar hat die DFL erstaun­lich schnell – bereits am Frei­tag der Ver­öf­fent­li­chung unse­rer Stel­lung­nah­me – mit einem inter­nen Schrei­ben an die Ver­ei­ne reagiert. Die gro­ße Chan­ce, nun end­lich mit offe­nen Kar­ten zu spie­len, wur­de jedoch aber­mals vertan.

Nun ist es für uns nichts Neu­es, dass wir Fans in Ent­schei­dun­gen oder Pro­zes­se der DFL nicht ein­ge­bun­den wer­den. Dass aller­dings selbst Ver­ei­ne – teil­wei­se gänz­lich – außen vor gelas­sen wer­den, ist durch­aus verwunderlich.

Das besag­te Schrei­ben der DFL ver­brei­tet dabei auch ganz bewusst Lügen. So ist bei­spiels­wei­se die Rede davon, die Ver­ei­ne „umfas­send über mög­li­che Ände­run­gen“ infor­miert zu haben. Tat­säch­lich sind aller­dings kri­ti­sche Ver­eins­ver­tre­ter mit irre­füh­ren­den Falsch­aus­sa­gen aufs Glatt­eis geführt und kalt­ge­stellt wor­den. Auch eine erwähn­te Video­kon­fe­renz fand ledig­lich im Mono­log­form statt, ohne die Chan­ce auf Rückfragen.

Im Gegen­satz zur DFL haben wir die ver­gan­ge­nen Tage genutzt und sind mit unse­ren Ver­ei­nen ins Gespräch gegan­gen. Die Erkennt­nis dar­aus: Bis heu­te wis­sen die Ver­ei­ne über die geplan­ten Ver­än­de­run­gen in der SV-Richt­li­nie nicht oder bes­ten­falls nur rudi­men­tär Bescheid! Da passt es ins Bild, dass auch im Rah­men der Regio­nal­kon­fe­ren­zen in der Woche vom 16. bis 20. Febru­ar 2026 in Frank­furt Infor­ma­tio­nen zur Über­ar­bei­tung der Sta­di­on­ver­bots-Richt­li­ni­en Fehl­an­zei­ge blieben.

Nun ist es natür­lich schwie­rig, über Sachen zu urtei­len, deren Inhalt man nicht kennt. Die DFL spricht ger­ne von „Trans­pa­renz“ – doch ver­sagt dann gleich im ers­ten Schritt, die­se zu schaffen.

Als trans­pa­renz­lie­ben­de Fans sehen wir uns somit in der Pflicht, nun unse­rer­seits mit einer Trans­pa­renz­of­fen­si­ve Licht ins Dun­kel zu brin­gen. Denn wir wis­sen ganz genau Bescheid, wel­che Maß­nah­men geplant sind.

Daher möch­ten wir im Fol­gen­den Para­gra­phen aus dem Ent­wurfs­pa­pier der DFL zitieren:

  • 2 (3) beschreibt die Errich­tung einer Stel­le, wel­che dazu ermäch­tigt und ver­pflich­tet wird, ent­spre­chen­de Ent­schei­dun­gen im Zusam­men­hang mit Sta­di­on­ver­bo­ten zu tref­fen und Maß­nah­men zu ergrei­fen. Tätig wer­den soll die­se soge­nann­te „Fach­auf­sicht“ selbst­stän­dig, auf Antrag einer loka­len SV-Kom­mis­si­on oder auf Antrag der Poli­zei oder ande­rer Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den.

Die zen­tra­le Fach­auf­sicht ist gemäß des Abschnitts b) wei­sungs­be­fugt gegen­über den loka­len Sta­di­on­ver­bots-Kom­mis­sio­nen. Bei Nicht-Ein­hal­tung einer Wei­sung kann die Fach­auf­sicht die ent­spre­chen­den Maß­nah­men treffen.

Es lässt sich also fest­hal­ten: Soll­te die­ser Para­graph so umge­setzt wer­den, wer­den die loka­len Sta­di­on­ver­bots-Kom­mis­sio­nen de fac­to zum Papier­ti­ger. Spä­tes­tens wenn der Poli­zei die Mög­lich­keit gege­ben wird, per Antrag die Fach­auf­sicht ein­zu­schal­ten, ver­lie­ren die loka­len Kom­mis­sio­nen ihre Bedeutung!

  • 5 (vor­mals §4) (3) legt fest, dass ein Sta­di­on­ver­bot aus­zu­spre­chen ist, wenn die Sta­di­on­ver­bots­kom­mis­si­on (lokal oder zen­tral) Kennt­nis von der Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens durch die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den erlangt. Zwar ist die Rede von der „Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Umstän­de des Ein­zel­falls“, grund­sätz­lich ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass hier­mit die Ver­ga­be von Sta­di­on­ver­bo­ten nach dem Gieß­kan­nen-Prin­zip ermög­licht wird. Denn bei Nicht-Ertei­lung eines Sta­di­on­ver­bots, etwa weil die loka­le Sta­di­on­ver­bots-Kom­mis­si­on den Fort­gang des Ermitt­lungs­ver­fah­rens oder den Aus­gang des etwa­igen, fol­gen­den Gerichts­ver­fah­rens abwar­ten möch­te, kann die Poli­zei die Fach­auf­sicht anru­fen und die­se zieht dann die Aus­spra­che der Sta­di­on­ver­bo­te an sich. Dass Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­stellt wer­den oder in Frei­sprü­chen enden kön­nen, inter­es­siert Ver­bän­de, Poli­tik und Poli­zei bei der „Prä­ven­tiv­maß­nah­me“ Sta­di­on­ver­bot nicht.
  • 5 (vor­mals §4) (4) besagt zudem, dass Sta­di­on­ver­bo­te sogar aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen, ohne dass ein Ermitt­lungs- oder sons­ti­ges Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wur­de. Hier­für sol­len künf­tig Inge­wahrs­am­nah­men oder Auf­ent­halts­ver­bo­te aus­rei­chen. Im Kon­text der ver­gan­ge­nen Wochen, in denen ver­mehrt Fan­sze­nen aus faden­schei­ni­gen Grün­den an ihrer Aus­wärts­rei­se gehin­dert wur­den, wür­de die­ser Para­graph das Tor für den Aus­schluss gro­ßer Fan­grup­pen öff­nen. Und eins ist sicher: Sobald der Poli­zei die­ser Hebel in die Hand gelegt wird, wird sie ihn auch nutzen!

Dies sind nur kur­ze Aus­zü­ge aus dem ins­ge­samt 9 Sei­ten lan­gen Doku­ment. Wir möch­ten die­se aber mit unse­rer Stel­lung­nah­me öffent­lich machen, um auf­zu­zei­gen, was sich hin­ter ver­schlos­se­nen Türen zusam­men­braut. In Kraft tre­ten sol­len die­se Maß­nah­men bereits zum 1. Juli 2026, was einen ambi­tio­nier­ten Zeit­plan bei zugleich herr­schen­der Intrans­pa­renz bedeutet.

Da wir den Glau­ben an eine dis­kus­si­ons­ori­en­tier­te Lösung bei DFL, DFB und Poli­tik schon längst ver­lo­ren haben, neh­men wir daher unse­re Ver­ei­ne in die Pflicht, sich die­sen geplan­ten Maß­nah­men ent­schie­den und mit allen Mit­teln entgegenzustellen!

Die Fan­sze­nen Deutsch­lands im März 2026